Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Desch Engineering GmbH, Gewerbestrasse 13, 4760 Raab, Österreich, FN685004i, für die Geschäftsbereiche Austrian Systems, Austrian Turbines und Austrian Batteries. Fassung: September 2026.
1. Geltungsbereich
Diese AGB gelten für alle Angebote, Lieferungen und Leistungen der Desch Engineering GmbH (nachfolgend „Auftragnehmerin“) gegenüber Unternehmern im Sinne des UGB. Abweichende Bedingungen der Auftraggeberin werden nur wirksam, wenn sie schriftlich anerkannt wurden.
2. Angebot und Vertragsabschluss
Angebote sind, sofern nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet, freibleibend. Ein Vertrag kommt mit schriftlicher Auftragsbestätigung der Auftragnehmerin zustande. Technische Unterlagen, Leistungsangaben und Kennwerte sind nur bei ausdrücklicher schriftlicher Zusage Vertragsinhalt.
3. Preise und Zahlungsbedingungen
- Preise verstehen sich netto zuzüglich Umsatzsteuer, ab Werk 4760 Raab.
- Rechnungen sind binnen 30 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig.
- Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen gemäß § 456 UGB sowie die Kosten der zweckentsprechenden Einbringung verrechnet.
- Bei Projekten über EUR 50.000 netto sind Teilzahlungen nach Projektfortschritt vereinbart.
4. Lieferung, Montage und Gefahrübergang
Lieferungen erfolgen ab Werk (EXW gemäß Incoterms 2020), sofern nichts anderes vereinbart ist. Die Gefahr geht mit Bereitstellung der Ware auf die Auftraggeberin über. Liefertermine gelten als annähernd vereinbart; die Auftragnehmerin informiert unverzüglich über absehbare Verzögerungen. Montage- und Inbetriebnahmeleistungen setzen bauseitige Vorleistungen (Fundament, Netzanschluss, Zugänglichkeit) voraus.
5. Eigentumsvorbehalt
Gelieferte Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen im Eigentum der Auftragnehmerin.
6. Gewährleistung
Die Gewährleistungsfrist beträgt 24 Monate ab Übergabe, bei Anlagen mit mehr als einschichtigem Betrieb 12 Monate. Mängel sind unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Die Auftragnehmerin wählt zwischen Verbesserung und Austausch. Von der Gewährleistung ausgenommen sind Verschleißteile, Schäden durch unsachgemäßen Betrieb, fehlende Wartung, Fremdeingriffe sowie Betrieb außerhalb der spezifizierten Parameter, insbesondere bei Zellen und Speichersystemen außerhalb der zulässigen Temperatur- und Ladefenster.
7. Haftung
Die Auftragnehmerin haftet für Schäden bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit, entgangenen Gewinn, Produktionsausfall, Datenverlust und mittelbare Schäden ist ausgeschlossen. Die Haftung ist je Schadensfall mit dem Nettoauftragswert begrenzt. Zwingende Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz bleiben unberührt.
8. Schutzrechte und Unterlagen
Zeichnungen, Berechnungen, Software und sonstige Unterlagen bleiben geistiges Eigentum der Auftragnehmerin und dürfen ohne schriftliche Zustimmung weder vervielfältigt noch Dritten zugänglich gemacht werden.
9. Höhere Gewalt
Ereignisse höherer Gewalt, behördliche Maßnahmen, Energie- oder Rohstoffmangel, Lieferkettenstörungen sowie Arbeitskämpfe befreien für ihre Dauer von der Einhaltung vereinbarter Termine.
10. Rechtswahl und Gerichtsstand
Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Ausschließlicher Gerichtsstand ist das für 4760 Raab zuständige Gericht. Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
